Die nächste Klimaklage gegen einen Autobauer ist vorerst gescheitert: VW muss nicht bis 2030 mit dem Verkauf von klimaschädlichen Verbrenner-Motoren aufhören, entschied das LG Braunschweig. Doch auch hier geht es wohl noch weiter.
Weil er mit der Gender-Leitlinie des Tochterkonzerns Audi behelligt wurde, klagte ein VW-Mitarbeiter auf Unterlassung. Er muss es aber dulden, dass Mitarbeitende auch als Mitarbeiter_innen bezeichnet werden, so das LG Ingolstadt.
Auch auf dem Land hier ist man nicht vor jeglicher Ruhestörung gefeit: Gackernde Hühner und ein krähender Hahn können laut LG Koblenz ortsüblich sein. Eine Frau muss diese "unerträgliche Lärmbelästigung" daher hinnehmen.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann beschließen, dass Rauchmelder einheitlich angeschafft und gewartet werden sollen. Auch Mitglieder, die bereits selbst für Rauchmelder gesorgt haben, müssen sich dem beugen, so der BGH.
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Muss der Arbeitgeber Extremismus in seiner Belegschaft dulden? Nur bedingt, denn die Meinungsäußerungsfreiheit gilt zwar auch im Arbeitsverhältnis, allerdings nicht grenzenlos. Die Details erklärt Daniel Hund.