Weil bei einem tödlichen US-Drohnenangriff im Jemen 2012 eine Militärbasis in Deutschland involviert war, zogen Angehörige bis vors BVerfG. Das unterstützende ECCHR hofft auf ein Grundsatzurteil zum Verhältnis Diplomatie vs. Völkerrecht.
Fotos per Drohne verlassen das übliche Auge des Betrachters und sind nicht von der Panoramafreiheit gedeckt. Wo die Grenzen genau liegen und mehr Hintergründe zum jüngsten BGH-Urteil von Frank Fischer und Laura Marie Münster.
Ein Buchverlag hat Fotos von Kunstinstallationen veröffentlicht, die aus der Luft mit Drohnen geschossen worden waren. Der BGH hat entschieden: Weil hier die Panoramafreiheit nicht gilt, bekommen die Künstler wegen der Fotos von oben Geld.
Eine Gemeinde in Oberbayern wollte sich die Arbeit erleichtern und Gebäudemaße durch den Einsatz von Drohnen ermitteln. Die Bildaufnahmen auch privater Bereiche des Grundstücks verletzen aber die Rechte der Eigentümer, entschied der BayVGH.
Luftaufnahmen sind von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit nicht erfasst, entschied das OLG Hamm. Es seien nur Bilder geschützt, die aus der Perspektive von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aufgenommen worden sind.
Die USA haben Aiman al-Sawahiri, den Anführer des Terrornetzwerks Al-Qaida, getötet. Sie setzen damit ihre völkerrechtswidrige Politik fort, internationale Terroristen einfach mit Raketen umzubringen.
Die Bundesregierung muss die bewaffneten Drohneneinsätze der USA über den Luftwaffenstützpunkt Ramstein doch nicht kontrollieren. Auf deutschen Boden würden nur Daten übermittelt, aber keine Entscheidungen getroffen, entschied das BVerwG.
Früher musste man die Feile im Kuchen einbacken oder das Handy über die Knastmauer werfen. Nun könnten Drohnen verbotenes Gut in Gefängnisse einschmuggeln. Doch auch die Justiz rüstet technisch auf.