Das AG Aschersleben sieht den Grenzwert der "nicht geringen Menge" für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff THC auf Grundlage des neuen Cannabisgesetzes bei 37,5 Gramm. Das Besondere: Das sind 30 Gramm mehr, als der BGH erlaubt.
Justiz-Skandal in Niedersachsen. In Hannover wurde ein Staatsanwalt festgenommen, er soll der Maulwurf in einem der größten Kokain-Schmuggelfälle Europas gewesen sein. Und der Verdacht gegen ihn war der Justiz schon länger bekannt.
Obwohl auf Bundesebene die Teillegalisierung von Cannabis beschlossen wurde, gelten in Bayern fürs Kiffen strengere Regeln als anderswo. Ob das juristisch in Ordnung ist, muss nun voraussichtlich der Verfassungsgerichtshof überprüfen.
Im Eilverfahren hatte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg versucht, die Umzäunung des Görlitzer Parks zu verhindern. Aber auch das OVG hält die Klärung des Falles nicht für dringlich. Eine entscheidende Frage bleibt damit offen.
Nach der Cannabis-Entkriminalisierung folgen jetzt auch Regelungen zum Straßenverkehr. Es gilt ein neuer THC-Grenzwert – und ein striktes Verbot des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis.
Seit mehr als vier Monaten gilt die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland. In Berlin wissen die Anbauvereine immer noch nicht, wer über ihre Anträge entscheidet. Aus der SPD wird Kritik daran laut.
Der Legalisierungsgesetzgeber hat im Konsumcannabisgesetz nicht definiert, wann eigentlich die "geringe Menge" beginnt. Das löste erhebliche Kritik aus, nun auch vonseiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Sie plädiert für die Streichung.
Vor Gericht wollte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Pläne des Berliner Senats zur Umzäunung des Görlitzer Parks ausbremsen. Nun der Dämpfer: Das VG Berlin hält die Klage des Bezirks schon für unzulässig.