Schwerkranke Patienten erhalten künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel, die aus Cannabis-Blüten und –Extrakten hergestellt sind. Der Bundesrat billigte einen entsprechenden Bundestagsbeschluss.
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Cannabis als Medizin - für Krebs- oder Schmerzpatienten soll das nun viel einfacher werden. Und anders als heute müssen künftig die Kassen zahlen. Auch die Opposition war mit dem Koalitionsentwurf einverstanden.
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Zwei Polizisten setzten einen unter schwerem Drogeneinfluss stehenden Mann mehrere Kilometer von seiner Wohnung entfernt ab; bald darauf starb er bei einem Verkehrsunfall. Die Beamten wurden nun wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
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Am Samstag nimmt er Drogen, am Dienstag wird er erwischt. Anders als die Vorinstanzen hält das BAG die fristlose Kündigung eines LKW-Fahrers für gerechtfertigt. Ob die Fahrtüchtigkeit wirklich beeinträchtigt war, sei unerheblich.
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Bislang erteilte das Bundesinstitut für Arzneimittel auch Schwerkranken keine Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis, im April wurde es vom BVerwG dazu verprflichtet. Der an multipler Sklerose erkrankte Kläger erhielt nun als erster eine Lizenz.
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Viele heroinabhängige Häftlinge in Deutschland erhalten auch keine Ersatzstoffe wie Methadon. In einem Fall aus Bayern verstieß die Ablehnung gegen die Menschenrechte. Das Urteil des EGMR könnte viele Gefängnisse zwingen, ihre Praxis zu ändern.
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In seinem Headshop verkaufte ein Mann Industriehanf aus zertifiziertem Saatgut, unter anderem als Inhalt von Duftkissen. Seine Kunden rauchten es aber trotzdem. Das OLG Hamm hat einen Freispruch des Mannes nun aufgehoben.
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Cannabis soll in Deutschland künftig angebaut werden dürfen – aber nur als Medizin. Die Bundesregierung bringt dazu ein Gesetz auf den Weg. Ein erster Schritt in Richtung Legalisierung sei das nicht, betonte Gesundheitsminister Gröhe.
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