Die Legalisierung des Cannabiskonsums nimmt eine große Hürde: Die Regierung legt sich auf einen Gesetzentwurf fest, nun ist der Bundestag am Zug. Wer gern mit Freunden kifft, wird sich an einer Neuregelung stören.
Die CSU gibt noch mal alles, um gegen die Legalisierungspläne der Ampel Stimmung zu machen. Jetzt legt sie ein Gutachten des Bundestages vor, das angeblich die Europarechtswidrigkeit des Vorhabens bestätigt. Doch das stimmt nicht.
Das berauschende Cannabinoid HHC gibt es aktuell in diversen Varianten legal zu kaufen – anders als das (noch) verbotene, natürliche THC-Cannabis. Experten sprechen von einer Strafbarkeitslücke. Das BMG prüft nun ein Verbot.
Auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion zum Austausch der Bundesregierung über ihr Cannabis-Vorhaben mit der EU-Kommission antwortet Lauterbachs Ministerium schmallippig – und unterschlägt ein Treffen.
Kein Rückenwind aus Karlsruhe für die Ampel: Richtervorlagen von drei Amtsgerichten, die die Cannabis-Strafvorschriften im BtMG als verfassungswidrig ansahen, sind unzulässig. Das entschied das BVerfG.
Das BVerfG hat 13 Richtervorlagen von drei Amtsgerichten zum Cannabisverbot für unzulässig erklärt. Auch wenn es dabei streng "verfassungsrechtlich" argumentiert: Ein verheerendes politisches Signal sendet das Gericht gleichwohl.
Der erste Schritt einer Cannabis-Freigabe rückt näher. Nach zähem Ringen haben sich die Ressorts der Ampel auf einen Referentenentwurf verständigt. Er geht nun zur Beurteilung an Länder und Verbände. Änderungen danach nicht ausgeschlossen.
Nach einer Anhörung im Bundestag haben sich Verkehrspolitiker der Ampel für eine Anhebung der Toleranzgrenze für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr ausgesprochen. Die SPD nennt einen konkreten Wert und erntet dafür Kritik vom Hanfverband.