Besitz bis zu 30 Gramm straffrei, keine THC-Obergrenze, drei berauschende Pflanzen zu Hause auf dem Balkon: Inhaltlich lassen die Ampel-Eckpunkte Cannabis-Konsumenten jubeln. Aber wird es je ein Gesetz geben? Entscheiden wird das die EU.
Die US-Basketballerin Brittney Griner war in Russland wegen Drogenbesitzes zu neun Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Jetzt hat ein Gericht in Moskau ihre Berufung zurückgewiesen. Der Fall ist ein Politikum.
Die Eckpunkte aus dem BMG zur Cannabis-Legalisierung sorgen für Wirbel. Bislang v.a. wegen geplanter THC-Grenzwerte. Interessanter aber ist: Die internationale Rechtslage bereitet der Bundesregierung offenbar erhebliche Bauchschmerzen.
Es ist scheinbar das Thema des Tages: Der Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren soll künftig straffrei sein. Doch die Aufregung kommt zu früh - die Regelungen sind noch nicht verbindlich.
Bis zur geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland werden Konsumenten durch die Strafandrohung im BtMG weiter kriminalisiert. Aktivist und Richter Andreas Müller fordert deshalb von der Ampel kurzfristig eine Gesetzesänderung.
Zwei Männer sind wegen Handels mit CBD-Blüten zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Ihre Revision, in der sie unter anderem rügten, die Verurteilung beeinträchtige die Warenverkehrsfreiheit, blieb nun vor dem BGH erfolglos.
Niemand sollte für den Besitz von Marihuana ins Gefängnis kommen, hatte Joe Biden schon im Wahlkampf gesagt. Wegen der verhärteten innenpolitischen Fronten greift er nun zu einem Präsidentenerlass, um sein Versprechen umzusetzen.
Mit der Schaffung eines staatlich kontrollierten, legalen Markts für Cannabis zu Genusszwecken verfolgt die Ampel ein ambitioniertes Ziel. Allerdings stößt das Vorhaben auf völker- und europarechtliche Grenzen, erläutert Peter Homberg.