Die Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen RWE scheiterte, das Gericht sieht keine konkrete Gefahr für sein Haus. Dennoch stellt das OLG fest: Große Emittenten können im Grundsatz zur Verantwortung gezogen werden.
Zwei Tage hat das OLG Hamm zur Klimaklage des peruanischen Bauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE verhandelt. Sein Urteil verkündet es am 14. April. Entweder geht es dann weiter mit der nächsten Beweisfrage oder es weist die Berufung zurück.
Ein peruanischer Bergbauer verklagt RWE. Aber wie hoch ist die Gefahr, dass Flutwellen oder Schlammlawinen sein Haus heimsuchen? Am Montag befragte das Gericht die Gutachter dazu – es wurde sehr technisch.
Das Haus eines Bauern in Peru, bedroht durch schmelzende Gletscher. Wie konkret ist die Gefahr und ist RWE verantwortlich? Das muss das OLG Hamm klären. Ab Montag werden die Sachverständigen zur ersten Beweisfrage angehört.
Auf Initiative des kleinen Pazifikstaats Vanuatu wird der IGH ein Rechtsgutachten zu den Pflichten der Länder zum Klimaschutz erstatten. Am Montag beginnen die Anhörungen in Den Haag – mit einer Rekordzahl an teilnehmenden Staaten.
Der Jubel der Klimaseniorinnen war groß. Das Urteil des EGMR ist aus mehreren Gründen bemerkenswert: Erstmals hatte eine Klimaklage dort Erfolg – und erstmals erkannte der EGMR eine Verbandsklage an. Aus guten Gründen.
Erstmals hat eine Klimaklage vor dem EGMR Erfolg: Die Schweiz muss mehr für den Klimaschutz tun, so die Richter im Fall der Klimaseniorinnen. Zwei andere Klimaklagen, u.a. die der portugiesischen Jugendlichen, sind dagegen unzulässig.