In wenigen Wochen wird es ernst für die Anwaltschaft: Kommunikation mit den Gerichten nur noch elektronisch. Aber sind darauf auch alle hinreichend vorbereitet? Alexander Siegmund erläutert, was auf die Anwälte ab Januar zukommt.
Von gefälschten Impfausweisen über den Zivilprozess der Zukunft bis zum Pakt für den Rechtsstaat: Zum 92. Mal hat sich die Justizministerkonferenz Gedanken zum Status Quo der Justiz gemacht und dabei zahlreiche Beschlüsse gefasst.
Die Digitalisierung der Justiz ist aktuell ein viel diskutiertes Thema. Auch die BRAK meldet sich zu Wort – mit einem "Ja" zur Digitalisierung, sofern es dabei nicht zu Abstrichen bei rechtsstaatlichen Grundsätzen kommt.
Vor allem im Zivilrecht haben sich Videoverfahren in den vergangenen Monaten als beliebt erwiesen. Am OLG Celle fanden in der Pandemie überwiegend digitale Verhandlungen statt. Jetzt sind alle ausgestattet.
Bei einer Diskussion unter Jurastudierenden über die Zukunft von Juristen in Europa ging es vor allem um Digitalisierung. Dabei war auch der NRW-Justizminister, der Reformwillen in Bezug auf das Jurastudium zeigte.
Referendare in Rheinland-Pfalz konnten erstmals ihr Examen digital ablegen. Unter anderem endete die Bearbeitungszeit automatisch, die Daten wurden fortlaufend gespeichert. Doch nicht alles lief elektronisch ab.
Heftiger Streit ums beA: Fehlt dem Anwaltspostfach die zuverlässige Bestätigung des Empfangs fristwahrender Schriftstücke durch Gerichte? Die BRAK dementiert, einige Anwälte sprechen von "bewusster Irreführung".
Ist das beA von einer gravierenden Sicherheitslücke betroffen? Eine Gruppe von Anwälten behauptet das. Das beA ermögliche seit einem jüngsten Update keine zuverlässige Postausgangs- und Fristenkontrolle mehr. Die BRAK wiegelt ab.