Eine Polizistin nimmt während ihrer Arbeitszeit einen Termin zur Corona-Impfung wahr. Kurze Zeit später muss sie aufgrund von Nebenwirkungen ärztlich behandelt werden. Ein Dienstunfall liege aber nicht vor, meint das VG Freiburg.
Die bei einer Großrazzia gegen die Reichsbürgerszene inhaftierte Berliner Juristin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. Außerdem muss sie auf die Hälfte ihrer monatlichen Bezüge verzichten.
Mehrere Verstöße gegen Verfassungs- und Verfahrensprinzipien: Laut den Entscheidungsründen geht das Thüringer Richterdienstgericht davon aus, dass ein Familienrichter aus Weimar nicht wieder Recht sprechen wird.
Ein Familienrichter aus Weimar ist vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Mann hatte in der Corona-Hochzeit für alle Schüler an zwei Schulen die Maskenpflicht aufgehoben. Vor dem LG Erfurt ist er deshalb wegen Rechtsbeugung angeklagt.
Der Ex-AfD-Abgeordnete Jens Maier darf nicht mehr als Richter arbeiten. Das Dienstgericht geht laut schriftlichem Urteil davon aus, er werde sein Amt nicht verfassungstreu, unparteiisch und ohne Ansehen der Person führen.
Monatelang hatte ein Professor aggressive Mails an Vorgesetzte und Kollegen geschrieben. Die Uni schloss ihn daraufhin vom Hochschulbetrieb aus. Ein dagegen gerichteter Eilantrag des Mannes vor dem VG Mainz hatte keinen Erfolg.
Nachdem die Berliner Richterin Malsack-Winkemann als mutmaßliche Umstürzlerin festgenommen wurde, will Justizsenatorin Kreck sie möglichst schnell endgültig aus dem Dienst entfernen. Dafür gibt es mehrere Wege.
Nachdem er Gegenstand einer Berichterstattung im ZDF Magazin Royale war, untersagte das Bundesinnenministerium dem BSI-Präsidenten die Ausübung seiner Dienstgeschäfte. Nun sucht er vor dem VG Köln Eilrechtsschutz.