Wenn zwei Unternehmen bei ihren Geschäften einen Gerichtsstand vertraglich vereinbaren, müssen sie sich auch daran halten. Das entschied der BGH im Streit zwischen der Deutschen Telekom und einem US-Telekomunternehmen.
Das "StreamOn"-Angebot der Telekom verspricht Mobilfunkkunden unbegrenztes Audio- und Videostreaming, unabhängig vom zur Verfügung stehenden Datenvolumen. In der derzeitigen Ausgestaltung ist es aber rechtswidrig, so das VG Köln.
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Das OVG NRW hat bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen Unionsrecht verstößt. Nun hat das VG Köln die Deutsche Telekom von der Speicherpflicht befreit.
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Der Werbeslogan "Das beste Netz gibt's bei 1&1" ist irreführend, entschied das OLG Köln. Es werde suggeriert, dass es sich um ein eigenes Netz handele, was der Provider aber tatsächlich gar nicht habe.
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Vor dem BGH hat der Internetanbieter Vodafone einen Erfolg im Streit um Nutzungsentgelte für Breitbandnetzanlagen der Telekom errungen. Noch ist es aber nicht vorbei: Nun geht es wieder vor das OLG.
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Die Telekom-Aktie hat Kleinaktionären hohe Verluste beschert. Schuld daran soll ein Fehler im Verkaufsprospekt gewesen sein. Der vom OLG Frankfurt ergangene Musterentscheid soll nun vom BGH überprüft werden.
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Der Rechtsschutz großer Mobilfunkbetreiber gegen regulierte Nutzungsentgelte wird gestärkt. Es soll ihnen nicht mehr stets verboten sein, Gelder von Wettbewerbern für den Zugang zu Diensten oder Einrichtungen auch nachträglich einzutreiben.
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Im Sommer 2000 haben viele Deutsche T-Aktien gekauft und damit große Verluste erlitten. Auf Schadensersatz müssen sie aber weiter warten, auch wenn das OLG Frankfurt die Telekom für einen Fehler im Börsenprospekt verantwortlich macht.
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