Die Postbankübernahme beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Das OLG Köln hat in der Sache nun abermals entschieden - zugunsten der ehemaligen Aktionäre.
Erstmals begibt die KfW eine Blockchain-basierte digitale Anleihe. Zur Emission mit einem Volumen von 100 Millionen Euro beraten Teams von Hengeler Mueller und Linklaters.
Der Rechtsstreit zwischen ehemaligen Aktionären der Postbank und der Deutschen Bank wird fortgesetzt. Der BGH hebt vorinstanzliche Urteile in zwei Musterverfahren auf.
Bereits seit dem Jahr 2017 wird gegen das Kreditinstitut Deutsche Bank im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften ermittelt. In der Frankfurter Konzernzentrale ist es nun zu einer Durchsuchung gekommen.
Nach einer Verhandlung am BGH zeichnet sich ab, dass der Rechtsstreit zwischen ehemaligen Aktionären der Postbank und der Dt. Bank neuerlich vor dem OLG Köln landen könnte. Eine Entscheidung hat das Gericht aber noch nicht verkündet.
Mit der Unterstützung eines neun Banken umfassenden Konsortiums begibt die Deutsche Bank eine nachrangige Tier-2-Anleihe. Norton Rose Fulbright berät das Konsortium.
Die Deutsche Bank muss die Steuerschulden der Privatbank M.M. Warburg aus Cum-Ex-Geschäften nicht ausgleichen. Warburg sei originäre Steuerschuldnerin und müsse die Steuern selbst tragen, so das LG Frankfurt.
Zumindest ein Basiskonto soll auch einkommensschwachen Menschen offenstehen und ihnen die Teilhabe am Zahlungsverkehr ermöglichen. Die Deutsche Bank verlangt dafür 8,99 Euro monatlich. Das ist zu viel, findet der BGH.