Der Bebauungsplan "Rheinauhafen in Köln – Altstadt/Süd" ist wirksam, weil er die Denkmalwürdigkeit des Baudenkmals "Siebengebirge" im Rheinauhafen hinreichend berücksichtigt. Dies hat das VG Köln in einem vor kurzem verkündeten Urteil entschieden.
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