Als "absolut unverhältnismäßig" beurteilte die Richterin am AG Frankfurt das Verhalten eines Polizisten bei der Blockupy-Demonstration. Und verurteilte ihn wegen Körperverletzung im Amt zu fünf Monaten Haft - auf Bewährung.
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Die CSU-Landtagsfraktion hat am Dienstag ihren Gesetzentwurf zur Verschärfung des Versammlungsrechts eingebracht. Darin fordert sie, dass die Vermummung bei Demonstrationen künftig wieder als Straftat gelten soll.
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Das BVerfG hat per einstweiliger Anordnung entschieden, dass der "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" in Passau stattfinden darf - obwohl der dafür vorgesehene Platz in privatem Eigentum steht.
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Für seine Beteiligung an Protesten beim Wiener Akademikerball hatte das LG Wien voriges Jahr einen Studenten aus Jena zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Richterspruch ist umstritten, hat aber Bestand.
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Ein Jesuit will vor dem Abschiebegefängnis am Berliner Flughafen demonstrieren. Seine Klage gegen das Verbot scheiterte zunächst, doch nun hat der BGH ihm Recht gegeben. Das Gelände sei ein öffentlicher Raum, so die Bundesrichter.
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Das Protest-Camp der G7-Gegner in Garmisch-Partenkirchen darf nun doch stattfinden: Das VG München gab am Dienstag einem Eilantrag der Autonomen weitgehend statt.
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Die Berufung der ehemaligen Femen-Aktivistin gegen das Urteil des AG hatte am Dienstag Erfolg. Allerdings nur hinsichtlich der Höhe der Strafe. Die Studentin war Weihnachten 2013 praktisch nackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen.
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Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat seine Kammermitglieder dazu aufgerufen, sich an der Demonstration der Initiative "Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung" anlässlich des 2. Jahrestages der Enthüllungen von Edward Snowden zu beteiligen.…
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