Der EGMR hat Russland zu einer Geldzahlung von 25.000 Euro an einen Demonstranten verurteilt. Die Polizei hatte den Weg des Demonstrationszuges sehr kurzfristig geändert und den Mann, der die vorige Route nahm, festgenommen.
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Ensemble-Mitglieder des Mainzer Staatstheaters haben mit ihrem Gesang eine AfD-Kundgebung gestört und wurden dafür angezeigt. Allerdings kommt die Anzeige nicht von der asylkritischen Partei, sondern vom Polizeipräsidium Mainz selbst.
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Die bei den Demonstrationen gegen "Stuttgart 21" im Stuttgarter Schlossgarten ausgesprochenen Platzverweise waren rechtswidrig, entschied das VG Stuttgart. Das Gericht äußerte sich zudem sehr kritisch zum Einsatz eines Wasserwerfers.
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Ob nun nur "besorgte Bürger" oder Rechtsextreme: Eine Pegida-Demo auf den 09. November zu legen, hat jedenfalls einen faden Beigeschmack. Das findet auch die Stadt München und hat die Versammlung verboten.
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Die Kölner "HoGeSa"-Kundgebung am Sonntag darf stattfinden. Das hat das OVG Münster entschieden und damit die Beschwerde der Polizei gegen einen Beschluss des VG Köln abgelehnt.
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2014 gipfelte in Köln eine Kundgebung der Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) in wüsten Gewaltausbrüchen. Die Polizei will eine Neuauflage 2015 daher komplett verbieten. Doch das VG entscheidet anders.
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Ein aus Holzlatten gebastelter Galgen bei der jüngsten Pegida-Demonstration in Dresden sorgt für Aufsehen. Die für Kanzlerin Merkel und Vizekanzler Gabriel "reservierte" Konstruktion könnte ein juristisches Nachspiel haben.
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Polizei filmt Versammlung – Versammlung filmt Polizei. Das allein ist kein Grund, die Identität der filmenden Versammlungsteilnehmer festzustellen. Die Aufnahmen stellen keine Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut dar, so das BVerfG.
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