Nachdem bereits G20-Gewalttäter verurteilt wurden, wollen Aktivisten jetzt gegen die Stadt Hamburg klagen. Es sei zu "zahllosen Schikanen"und einem "Putsch der Exekutive gegen die Judikative" gekommen, meinen sie.
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Weil er an einer Beerdigung von PKK-Mitgliedern teilgenommen hatte, wurde ein Student in der Türkei wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt. Der EGMR fand dazu nun klare Worte.
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Ob der Tornado-Überflug über ein Demonstranten-Camp vor dem G8-Gipfel rechtswidrig war, konnte das BVerwG nicht abschließend entscheiden. Die Vorinstanz muss zunächst noch offene Fragen klären.
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Bei der Unterhaltungsshow sei nicht jeder Teilnehmer ein Künstler. Die Profitänzer bei "Let's Dance" seien vielmehr Tanztrainer, die ihrem Sport nachgehen, urteilte das BSG. Eine Künstlersozialabgabe falle deswegen nicht an.
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Düsseldorfs Oberbürgermeister durfte das Rathaus während einer islamfeindlichen Demonstration nicht verdunkeln, um gegen Rassismus zu protestieren. Auch seinen Aufruf zur Teilnahme an einer Gegendemo erklärte das BVerwG nun für rechtswidrig.
Bei der Demo gegen einen Staatsbesuch von Erdogan in den USA gingen Sicherheitsleute des türkischen Staatspräsidenten auf Demonstranten los. Nun wurde in Washington Anklage gegen sie erhoben, Erdogan wittert darin einen Skandal.
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Während des G20-Gipfels im Juli wird Hamburg von einer Welle der Gewalt erschüttert. Politiker fordern anschließend eine harte Bestrafung der Täter. Nun kommen die ersten Fälle vor Gericht.
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Das VG Kassel hat entschieden, dass eine Versammlung der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" am Samstag in Fulda stattfinden darf. Die Stadt hatte die Demo zuvor wegen Sicherheitsbedenken verboten.
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