Ende Mai entschied das LG Mannheim, die Parole sei kein Hamas-Kennzeichen, und lehnte die Eröffnung eines Strafverfahrens ab. Wenig später entscheidet der dortige VGH umgekehrt. Im Tenor kein Widerspruch, in den Gründen schon.
Die AfD wollte auf dem Marktplatz in Mannheim demonstrieren – dort, wo dem getöteten Polizisten gedacht wird. Der VGH Baden-Württemberg hat diese Demonstration jetzt aber untersagt und einen Beschluss des VG Karlsruhe aufgehoben.
Malu Dreyer hatte im Januar über die Webseite der Landesregierung zur Teilnahme an einer Demo gegen Rechts aufgerufen. Die AfD sieht darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und hat Klage beim Verfassungsgerichtshof eingelegt.
Seit Montag steht auf dem Campus der Uni Frankfurt ein propalästinensisches Protestcamp. Die Uni wollte vor dem VG Frankfurt im Eilverfahren eine zeitliche Begrenzung und weitere Beschränkungen erreichen, blieb jedoch erfolglos.
Die Stadt München wollte verhindern, dass ein Pro-Palästina-Camp vor der LMU stattfindet. Sie verlegte das Camp und verbot Übernachtungen. Doch der bayerische VGH sieht das anders: Die Aktivisten dürfen bleiben – und auch übernachten.
Die Parole darf versammlungsrechtlich untersagt werden, so das OVG. Die Strafbarkeit könnte daraus folgen, dass es sich um ein Symbol der verbotenen Hamas handele. Andere Strafnormen wie Volksverhetzung schloss das Gericht dagegen aus.
Die Sprecherin der "Letzten Generation", Carla Hinrichs, muss sich wegen der Teilnahme an insgesamt elf Protestaktionen erneut vor Gericht in Berlin verantworten. Fünf Anklagen und ein Strafbefehl liegen gegen die 27-Jährige vor.
"Einfach drüber fahren. Selbst schuld, wenn man sich auf die Straße klebt". Dieser Online-Kommentar zieht keine Verurteilung nach sich, so das BayObLG – aber nur, weil es an die Feststellungen des LG gebunden war.