Seit Montag steht auf dem Campus der Uni Frankfurt ein propalästinensisches Protestcamp. Die Uni wollte vor dem VG Frankfurt im Eilverfahren eine zeitliche Begrenzung und weitere Beschränkungen erreichen, blieb jedoch erfolglos.
Die Stadt München wollte verhindern, dass ein Pro-Palästina-Camp vor der LMU stattfindet. Sie verlegte das Camp und verbot Übernachtungen. Doch der bayerische VGH sieht das anders: Die Aktivisten dürfen bleiben – und auch übernachten.
Die Parole darf versammlungsrechtlich untersagt werden, so das OVG. Die Strafbarkeit könnte daraus folgen, dass es sich um ein Symbol der verbotenen Hamas handele. Andere Strafnormen wie Volksverhetzung schloss das Gericht dagegen aus.
Die Sprecherin der "Letzten Generation", Carla Hinrichs, muss sich wegen der Teilnahme an insgesamt elf Protestaktionen erneut vor Gericht in Berlin verantworten. Fünf Anklagen und ein Strafbefehl liegen gegen die 27-Jährige vor.
"Einfach drüber fahren. Selbst schuld, wenn man sich auf die Straße klebt". Dieser Online-Kommentar zieht keine Verurteilung nach sich, so das BayObLG – aber nur, weil es an die Feststellungen des LG gebunden war.
Seit Monaten wird diskutiert, israelfeindliche Aussagen unter Strafe zu stellen. Nachdem ein Entwurf der Union wohl verfassungswidrig gewesen wäre, prescht das BMI nun mit einem neuen Vorschlag vor. Das BMJ hält diesen für "systemfremd".
Vor drei Jahren demonstrierten 3.000 Menschen gegen das neue Versammlungsgesetz in NRW. Der Polizeieinsatz gegen Teilnehmer wurde heftig kritisiert, auch weil Kinder im Polizeikessel waren. Warum die Klagen aber überwiegend erfolglos waren.
Das Verbot der Parole durch die Stadt Freiburg ist rechtens, die Demo könne auch ohne den möglicherweise strafbaren Slogan stattfinden. Das entschied der VGH Mannheim am Mittwochabend, der damit die Vorinstanz korrigierte.