Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu Cum-Ex-Transaktionen sind nun auch Räumlichkeiten der US-Bank Morgan Stanley durchsucht worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Köln waren 75 Ermittlerinnen und Ermittler im Einsatz.
Eine Verfassungsbeschwerde der Warburg Bank, die sich gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften richtete, bleibt erfolglos. Trotz möglicher Verjährung durften Strafgerichte das Geld einziehen.
Mit der neuen "Confiscation Group" sollen Urteile zur Einziehung von Vermögen schneller vollstreckt werden – zum Beispiel bei Cum-Ex-Fällen. Der NRW-Justizminister stellte die Gruppe vor. Sie habe bereits 1,5 Millionen Euro eingezogen.
Vor dem Landgericht Bonn wird das Strafverfahren gegen den Anwalt Hanno Berger verhandelt. Ihm werden besonders schwere Steuerhinterziehung und Betrug vorgeworfen. Der zweite Prozesstag brachte Beschwerden und Zeugen.
Seit Montag muss sich Hanno Berger vor dem Landgericht Bonn verantworten. Der Prozessauftakt in Wiesbaden wurde derweil vertagt. Die Pflichtverteidiger brauchen mehr Zeit zur Vorbereitung.
Im Zusammenhang mit Cum-Ex-Transaktionen ist es in Frankfurt zu weiteren Durchsuchungen gekommen. Auch Privatwohnungen finden sich unter den durchsuchten Objekten.
Der Prozess mit dem Warburg-Bankier Christian Olearius endet mit einer Niederlage für die Süddeutsche Zeitung. Das HansOLG hat die Berufung gegen das vorinstanzliche Urteil zurückgewiesen.
Auch der BFH hat Cum-Ex-Transaktionen inzwischen als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Begründung, mögliche Auswirkungen und die Grenzen des Urteils beleuchten Christoph Knauer und Sören Schomburg.