Auch der BFH hat Cum-Ex-Transaktionen inzwischen als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Begründung, mögliche Auswirkungen und die Grenzen des Urteils beleuchten Christoph Knauer und Sören Schomburg.
Der Bundesfinanzhof sieht Cum-Ex-Geschäfte als steuerrechtlich unzulässig an und schafft damit Rechtsklarheit. Die Revision eines Pensionsfonds gegen eine Entscheidung des FG Köln wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Der Prozessauftakt für Hanno Berger am LG Wiesbaden wurde jüngst auf den 12. April terminiert. Mit dem 4. April steht nun auch das Datum für den ersten Verhandlungstag am LG Bonn fest.
Die Auslieferung aus der Schweiz ist erfolgt, inzwischen steht mit dem 12. April auch der Verhandlungsauftakt im Cum-Ex-Prozess um Hanno Berger fest. Berger muss dabei offenbar auf neue Anwälte zurückgreifen.
Die Deutsche Bank trifft kein Haftungsanspruch im Zusammenhang mit Cum-Ex-Transaktionen der Privatbank Warburg. Das OLG Frankfurt hat ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Hanno Berger ist zurück in Deutschland. Wenige Tage nach der Bewilligung des Antrags erfolgte die Auslieferung des Anwalts, der im Cum-Ex-Skandal eine Schlüsselrolle spielt. Der Prozess am LG Wiesbaden könnte im April beginnen.
Der Steuerrechtsanwalt Hanno Berger wird an die deutsche Justiz überstellt. Damit kehrt eine der Schlüsselfiguren im Cum-Ex-Skandal nach Deutschland zurück.
Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Komplexes zieht nach wie vor weite Kreise. Der Zoll muss sich mit einer hohen Zahl von Anzeigen wegen des Verdachts der Geldwäsche beschäftigen.