Das Landesjustizministerium als übergeordnete Behörde der Staatsanwaltschaft: So sieht es das Verwaltungsgericht Düsseldorf und hält einen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz deshalb nicht für gegeben.
Hanno Berger zieht nach seiner Verurteilung in den beiden Cum-Ex-Prozessen vor dem LG Bonn sowie dem LG Wiesbaden vor den Bundesgerichtshof. Vertreten wird er dabei von Jürgen Graf.
Im Dezember des vergangenen Jahres verurteilt das LG Bonn Hanno Berger zu einer Haftstrafe von acht Jahren. Inzwischen steht auch das Urteil im parallel geführten Verfahren vor dem LG Wiesbaden fest.
Ein ehemaliger Partner der Wirtschaftskanzlei Freshfields muss sich ab dem 9. September vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Ihm wird schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Die Süddeutsche Zeitung durfte im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal wörtlich aus dem Tagebuch eines Bankers zitieren. Der Bundesgerichtshof betont das überragende öffentliche Interesse in dem Fall.
Mit Cum-Ex-Aktiengeschäften prellen Banken und andere Investoren den Fiskus um Milliarden. Nun steht ein zweites Urteil gegen die Schlüsselfigur Hanno Berger an.
Seit Jahren wird untersucht, ob Olaf Scholz Einfluss auf den Steuerfall der in den "Cum-Ex"-Skandal verstrickten Warburg-Bank genommen hat. Nun soll der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen.
Ein Hamburger Strafrechtler glaubt Olaf Scholz nicht, wenn dieser sich in Sachen Cum-Ex auf Erinnerungslücken beruft. Er erstattet Anzeige gegen den Kanzler. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht keinen Grund für Ermittlungen.