Auch wenn die Zahl der Terrorismusverfahren stabil oder sogar rückläufig sind, warnt der Generalbundesanwalt vor neuen Gefahren – durch IS-Nachfolger und durch Rechtsterrorismus. Auch "Cum-Ex" dürfte ein Fall für den GBA werden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. hat ihre zweite Anklage in Sachen Cum-Ex erhoben. Zu den Angeschuldigten gehört offenbar ein ehemaliger Freshfields-Partner. Auch die Kanzlei Freshfields selbst soll in das Verfahren einbezogen werden.
Erste Urteile zeigen wenig Verständnis für die Beteiligung an Cum-ex-Deals. Anwaltlichen Beratern drohen jenseits des Strafrechts auch berufsrechtlich zuweilen einschneidende Konsequenzen. Und was ist mit der Haftung, fragt Volker Römermann.
Die mehrfache Erstattung einer einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer "scheidet denknotwendig aus", so das FG Köln. Aktienkäufer müssten nachweisen, dass gerade ihre Steuer einbehalten worden ist.
Der ehemalige Freshfields-Partner, der Ende November wegen seiner Verstrickungen im Cum-Ex-Skandal verhaftet wurde, wird laut einem Medienbericht aus der Untersuchungshaft entlassen.
Am LG Wiesbaden wird im kommenden Jahr der zweite Strafprozess zu den Cum-Ex-Aktiendeals beginnen. Erstmals wird dabei auch ein Rechtsanwalt auf der Anklagebank Platz nehmen müssen.
Konrad Rohde legt sein Amt als Co-Managing Partner von DLA Piper in Deutschland zum Ende des Jahres nieder. Laut einem Medienbericht steht der Rücktritt im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal. Rohde selbst gibt "persönliche Gründe" an.
Die Anwaltschaft ist in Aufruhr: Ein renommierter Steuerrechtler wurde verhaftet - wegen seiner Beratung zu den umstrittenen Cum-Ex-Deals. Wie konnte es so weit kommen? Und vor allem: Wie lässt sich so etwas künftig verhindern?