Die Privatbank M.M. Warburg hat gegen das Urteil des LG Bonn im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess Revision eingelegt. Damit landet der Fall beim Bundesgerichtshof.
Das LG Bonn hat am Mittwochabend das Urteil im ersten Strafprozess zu den Cum-Ex-Deals gesprochen: Die Aktiengeschäfte sind demnach strafbar. Die Angeklagten kommen aber mit Bewährungsstrafen davon.
Im Strafprozess um die Cum-Ex-Deals am LG Bonn fordert die Staatsanwaltschaft milde Strafen für die Angeklagten. Die Verteidigung appelliert an das Gericht, deren Kooperation zu berücksichtigen. Das Urteil könnte noch am Mittwoch fallen.
Das LG Bonn will den Cum-Ex-Prozess zu einem schnellen Abschluss bringen. Eine "mehrwöchige Verzögerung des ansonsten kurzfristig möglichen Verfahrensabschlusses" hält das Gericht angesichts der Corona-Krise für "unangemessen".
Clifford Chance hat sich zu den Durchsuchungen ihres Frankfurter Büros geäußert. Den Vorwurf der versuchten Strafvereitelung weist die Sozietät zurück. Auch habe die Kanzlei Cum-/ex-Modelle nie befürwortet.*
Im Zusammenhang mit dem Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiendeals ist in Frankfurt erneut eine Geschäftsbank durchsucht worden. Vor der deutschen Niederlassung der niederländischen Großbank ABN Amro fuhr am Donnerstag ein Großaufgebot der Polizei auf.
Die Kanzlei Freshfields hat sich selbstkritisch zu ihrer Rolle in der Affäre um Cum-Ex-Aktiendeals geäußert. Die Beratung in dem Kontext sei kein Ruhmesblatt, sagte der Managing Partner Stephan Eilers der Wochenzeitung Die Zeit.
Die Verwicklung von Freshfields in den Cum-Ex-Skandal wird zum Thema bei der Hauptversammlung von Infineon. Ein Aktionär des Unternehmens fordert, zwei Vorständen die Entlastung zu verweigern, weil sie Freshfields mandatierten.