Durchsuchungen in Bundesministerien und bei einem Ex-SPD-Politiker rund um den Wahltermin mussten für Aufsehen sorgen – wer in den Justizministerien hat aber wen wann wie angewiesen? Über ein Grundproblem der deutschen Justiz-Architektur.
Das Landgericht Frankfurt hatte die Frage zu klären, ob die Abwicklungsanstalt der WestLB für Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften in Höhe von rund einer Milliarde Euro haftbar gemacht werden kann. Das Gericht bejaht dies.
Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten im Kontext von Cum-Ex-Geschäften führen zu Durchsuchungen in Hamburg. Diverse Medien sprechen von hochrangigen, ehemaligen SPD-Politikern als Betroffene.
Der BGH hat rechtskräftig festgestellt, dass die Cum-Ex-Deals Steuerhinterziehung sind. Zudem kommen zivilrechtliche Regressansprüche in Betracht. Eine Welle von Anlegerklagen wird es aber nicht geben, meint Christoph Meyer.
Das Urteil im ersten Cum-Ex-Strafprozess ist rechtskräftig, so der BGH. Das LG Bonn hatte zwei britische Aktienhändler zu Bewährungsstrafen verurteilt, Karlsruhe hat die Revisionen am Mittwoch nun verworfen.
Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger ist nach Justizangaben in der Schweiz festgenommen worden. Das bestätigte ein Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft am Freitag.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat im Zuge der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals am Dienstag Räume der früheren HSH Nordbank durchsucht. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft gegenüber der dpa.
Am Dienstag erreichte das erste Cum-Ex-Verfahren den BGH. Er verhandelte über die Revisionen zweier Londoner Börsenhändler gegen die Urteile des LG Bonn. Beide waren im März 2020 zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden.