Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will "großzügigste Übergangsregeln" für die Impfpflicht im Gesundheitswesen schaffen und deren Vollzug damit quasi aussetzen. Zudem kündigt er Lockerungen der Corona-Maßnahmen an.
Die Entscheidungsbefugnis über die Impfung der Kinder wird im Streitfall der Eltern auf den Elternteil übertragen, der den Empfehlungen der STIKO folgt. Das entschied das Familiengericht Bad Iburg.
Auch in dieser Woche beschäftigten "Corona-Spaziergänge" die Justiz. Der VGH Baden-Württemberg hat jetzt der Stadt Karlsruhe Recht gegeben, nachdem das erstinstanzliche VG die Sache noch anders bewertet hatte.
Die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage ist nach Ansicht des VG Osnabrück verfassungswidrig. Es fehle unter anderem an einer tragfähigen sachlichen Grundlage, zudem stört sich das VG an der Art und Weise der Verkürzung.
74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Beschwerdeführern gegen die im Dezember beschlossene Impfpflicht sind inzwischen beim BVerfG eingegangen. In Bezug auf die Eilanträge ist mit einer Entscheidung vor Mitte März zu rechnen.
Viele Unternehmen und auch Bürger haben finanziell weiter mit der Corona-Krise zu kämpfen. Schon während der Koalitionsverhandlungen hat die Ampel beschlossen, dass viele Hilfen verlängert werden. Der Finanzminister drückt jetzt aufs Tempo.
Die Vergleiche von Teilnehmern der Corona-Demonstrationen zwischen sich selbst und den Opfern des Holocaust nehmen zu. Zwei Bundesländer zeigen nun klare Kante.
Kann Deutschland wie Dänemark bald alle Corona-Auflagen streichen? Über Öffnungsperspektiven müsse gesprochen werden, fordern deutsche Politiker zunehmend. Auch der Justizminister hofft, dass die Maßnahmen gelockert werden können.