Mehr als 1.000 Corona-Impfzertifikate soll eine Mitarbeiterin einer Münchner Apotheke mit ihrem Bekannten gefälscht haben - damit dieser sie im Darknet verkaufen kann. Nun gibt es ein Urteil.
Ohne die Personen untersucht zu haben, dürfen Ärzte keine Gesundheitszeugnisse zur Befreiung von der Maskenpflicht ausstellen. Damit können sie sich strafbar machen. Die Atteste sind laut dem OLG Celle dann unrichtig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich erstmals mit der Rechtmäßigkeit von Corona-Regeln aus der Anfangszeit der Pandemie befasst. Nicht alles, was damals zum Schutz der Menschen gemacht wurde, war zulässig.
Adler Modemärkte beantragt im Zuge der Covid-19-Pandemie Überbrückungshilfe und erhält deutlich weniger Geld als erhofft. Eine auf Zahlung des Differenzbetrags gerichtete Klage hat keinen Erfolg.
Das BVerfG bezieht keine Stellung zu der Frage, ob die Thüringer Corona-Verordnung im November 2020 möglicherweise über das Ziel hinausgeschossen ist. Eine Vorlage des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sei unzulässig.
Der BGH hat die in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob das Fälschen von Corona-Impfbescheinigungen nach alter Rechtslage strafbar war, mit ja beantwortet. Erfüllt ist der Tatbestand der Urkundenfälschung.
Erstmals befasst sich das Bunderverwaltungsgericht mit Corona-Maßnahmen. Überprüft werden Verordnungen aus Sachsen und Bayern aus der Frühphase der Pandemie - eine Entscheidung soll Ende November fallen.
Der Bundestag wird die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ohne die Ex-Post-Triage beschließen - nach heftiger Kritik. Gut so, meint Tjaberich F. Kramer. Ein Plädoyer für Gleichheit und Fairness in der Pandemie.