Ein Schüler, der Kontakt mit einem Corona-infiziertem Mitschüler hatte, muss 14 Tage lang in Quarantäne bleiben. Daran ändert auch nichts, dass er negativ getestet wurde, wie das VG Düsseldorf entschied.
Jubel im Münchner Augustiner-Keller: Das LG München I verurteilte die Bayerische Versicherungskammer zu einer Millionenentschädigung an den Gastwirt. Der Versicherer hatte sich geweigert, für die Corona-bedingte Betriebsschließung zu zahlen.
Die AfD scheiterte auch in Brandenburg vorerst mit ihrem Versuch, die von der Landtagspräsidentin für den Parlamentsbetrieb angeordnete Maskenpflicht zu kippen. Dombert vertrat die Landtagspräsidentin, Höcker stand an der Seite der AfD.
Private Feiern in Rheinland-Pfalz sind derzeit mit maximal 75 Personen zulässig. Bei gewerblichen Veranstaltungen können es auch mehr sein. Das VG Koblenz hat nun entschieden, was für eine Hochzeitsfeier in einer gemieteten Eventhalle gilt.
Die BRAK hat sich zu ihrer halbjährlichen Hauptversammlung u. a. Gedanken zur Sicherung des Rechtsstaats gemacht. In einem Positionspapier sammelt sie Forderungen gegenüber der Politik.
In Hamburg dürfen nun doch deutlich mehr Fridays-for-Future-Anhänger demonstrieren als zunächst von den Behörden erlaubt worden ist. Statt ursprünglich 2.000 dürfen nun über 10.000 Klimaschützer auf die Straße gehen.
Weil viele Geschäfte wegen der Coronakrise im Frühjahr weniger Umsatz gemacht haben, soll dies zumindest teilweise durch Sonntagsöffnungen ausgeglichen werden. Nach Ansicht des OVG NRW steht dem allerdings die Verfassung entgegen.
Immer noch gilt in den Schulen in NRW eine Maskenpflicht. Wer sich davon per Attest befreien lassen will, der muss das schon sehr genau begründen. So sehen das die Richter am OVG.