Restaurants, Hotels, Bars, Gasthöfe – sie alle leiden unter den neuen Coronaregeln, namentlich unter dem Beherbergungsverbot und der Sperrstunde. Bundesweit erreichen die Gerichte bis hin zum BVerfG Eilanträge gegen die Maßnahmen.
Wegen der Pandemie gelten vorübergehend Mietkosten von Hartz IV-Empfängern grundsätzlich als angemessen. Einer weiteren Prüfung bedarf es laut LSG Celle nicht. Doch in einem anderen Beschluss formuliert das Gericht auch Grenzen.
Eigentlich will den Negativpreis "Goldener Aluhut" niemand haben. Michael Ballweg und seine Corona-Leugner von "Querdenken 711" aber waren nominiert und wurden dann disqualifiziert. Nun drohen sie mit Klage. Popcorn, findet Simon Gauseweg.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot in Brandenburg aufgehoben. Trotz steigender Corona-Zahlen sind damit noch ein paar Tage Herbstferien in der Uckermark oder im Umland von Berlin für Urlauber möglich.
Seit vergangenem Samstag galt in Berlin: Nach 23 Uhr müssen Gaststätten schließen, um die Virusausbreitung einzudämmen. Nun ist die Sperrstunde erst einmal weg – doch das Ausschankverbot nach 23 Uhr bleibt bestehen.*
Zum Beherbergungsverbot gibt es eine weitere Entscheidung: Das OVG in Schleswig-Holstein weicht von der Auffassung der Kollegen in Niedersachsen und Baden-Württemberg ab und hat das Verbot in "seinem" Bundesland vorerst nicht gekippt.
Diese Entscheidung strahlt über Baden-Württemberg hinaus. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat die Verordnung des Landes zu Beherbergungsverboten als unverhältnismäßig außer Kraft gesetzt. Christian Rath analysiert.
In NRW müssen Pflegeheimbewohner isoliert werden, wenn nach einem "konkreten Anlass" eine Corona-Infektion nicht ausgeschlossen werden kann. Was ein solcher sein soll, ist jedoch nicht definiert, weswegen das Gericht die Regelung kippte.