Demnächst fallen alle Rechtsgrundlagen für Corona-Maßnahmen weg. Sollte es wieder zu einer Pandemie kommen, müssten neue her – besser wäre es, jetzt grundsätzliche Reformen anzugehen, so ein Vorschlag aus der Rechtswissenschaft.
Ein Immobilienmager, der ein Bild eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift "Impfen macht frei" auf Facebook geteilt hat, muss eine Geldstrafe zahlen. Das BayObLG hat entschieden, dass das volksverhetzend war.
Weil es sehr schnell gehen musste, hatte das Land im Frühjahr 2020 Fehler gemacht. Das OVG NRW entschied, dass die Rückforderung von Corona-Hilfen wegen dieser Fehler rechtswidrig war. Nicht benötigte Hilfen bekommt das Land aber zurück.
Unternehmen wollten die Löhne vom Land zurückgezahlt bekommen, die sie Mitarbeitern während der Quarantäne ausgezahlt hatten. Zuerst hatten sie damit gerichtlich Erfolg, doch vor dem OVG scheiterten sie nun mit ihrer Klage.
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde von "Querdenken"-Initiator Ballweg gegen seine Untersuchungshaft nicht zur Entscheidung angenommen. Jetzt steht ihm noch der Weg zum EGMR offen.
Der Düsseldorfer Einzelhändler Peek & Cloppenburg schreibt hohe Verluste und muss Insolvenz anmelden. Horst Piepenburg wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt, AndresPartner begleitet die geplante Restrukturierung.
Mitte März wird das OVG NRW drei Verfahren entscheiden, die ganz wesentliche Fragen zur Rückforderung von Corona-Soforthilfen betreffen. Das Land verlangt von Selbstständigen teils Tausende Euro zurück.