Aus Sicht der AfD hat der Berliner Justizsenator Behrendt mit Aussagen im Bundestagswahlkampf gegen die Chancengleichheit verstoßen. Da er aber nur Fragen eines AfD-Abgeordneten beantwortet hat, herrsche Waffengleichheit, so der VerfGH.
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Bei gleicher Qualifikation und Eignung will Hamburg lieber Männer als Staatsanwälte einstellen. Das Hamburger Gesetz gibt das genauso her. Und doch meinen Verfassungsrechtler: Eine Männerquote ist etwas anderes als eine Frauenquote.
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Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge in Bayern muss es keine Frauenquote geben. Einen Anspruch auf geschlechterproportionale Besetzung der Parlamente gibt es nicht, entschied der BayVerfGH.
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Auch nach Jahrzehnten ist die Anwaltschaft von Gender-Diversity weit entfernt. Solange Anwälte sich über Arbeitszeiten definieren und Kanzleien Frauen lehren, wie Männer zu sein, bleibt das auch so, meinen Emma Ziercke und Markus Hartung.
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Bundesforschungsministerin Wanka hat die AfD mit ihrer "roten Karte" in ihrer Chancengleichheit als Partei verletzt. Damit präzisiert das BVerfG seine Rechtsprechung – aber sehr realitätsnah ist das nicht, kommentiert Sebastian Roßner.
Das BVerfG hat der AfD im Organstreit mit der geschäftsführenden Bundesbildungsministerin Johanna Wanka Recht gegeben. Deren Forderung nach einer "Roten Karte" für die AfD verstieß gegen die Chancengleichheit der Parteien.
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Das BVerfG hat Eckpfeiler für die innerkapazitäre Studienplatzvergabe eingeschlagen, erläutert Arne-Patrik Heinze. Der Numerus Clausus aber bleibt – und einfacher, an ein Medizinstudium heranzukommen, wird es auch nicht automatisch.
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Die Berliner Mädchen sind in der Schule besser als die Jungs. Deswegen bekommen sie die Plätze an den beliebten Gymnasien der Stadt. Das bleibt auch so: Eine "Jungenquote", die dem entgegensteuern soll, hält das OVG für verfassungswidrig.
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