Bei den Mannheimer Europagesprächen suchten die Präsidenten von BVerfG und EuGH, Stephan Harbarth und Koen Lennaerts, nach Gemeinsamkeiten in der Diskussion um den Vorrang des EU-Rechts. Christian Rath war dabei.
Die Ampel-Koalition hat im Vorjahr das Wahlrecht reformiert. Doch war das verfassungsgemäß? Am Dienstag verhandelte darüber das Bundesverfassungsgericht – mit viel politischer Prominenz. Christian Rath berichtet aus Karlsruhe.
Die von der Ampel durchgesetzte Wahlrechtsreform erzürnt Union und Linke gleichermaßen. Ihre letzte Hoffnung ist jetzt das BVerfG, das am Dienstag und Mittwoch über die Verfassungsmäßigkeit der Reform verhandelt. Worum geht es konkret?
Sein Kampf hat sich gelohnt: Der biologische Vater eines Dreijährigen darf alsbald auch rechtlicher Vater seines Kindes werden. Gescheitert war er zuvor u.a. an einer restriktiven Rechtslage, die sich jetzt als verfassungswidrig herausstellte.
Nach einigem Hin und Her laufen nun doch konkrete Gespräche der Ampel-Koalition mit der Unionsfraktion im Bundestag über den besseren Schutz des BVerfG.
Weniger als zwei Monate der Umsetzungsfrist des BVerfG bleiben, um entsprechende Regelungen zu Kinderehen zu treffen. Das BMJ hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt.
Wie kann das Bundesverfassungsgericht vor Verfassungsfeinden geschützt werden? Darüber wollen Ampel und Union bald sprechen. Das BMJ stellt hierfür als Gesprächsgrundlage einen Gesetzesentwurf und Diskussionspunkte vor, die LTO vorliegen.
Mit der üblichen Verzögerung feierte das Bundesverfassungsgericht die Richterwechsel vom Dezember 2023. Sibylle Kessal-Wulf und Peter Müller verließen das Gericht, Holger Wöckel und Peter Frank kamen neu dazu. Christian Rath feierte mit.