Resilienz, Ampel-Aus, Wahl, AfD-Verbotsdebatte: Der Zweite Senat war mittendrin im politischen Berlin und wurde von der dortigen GenStA düpiert. Der Erste Senat erfreute leibliche Väter und Julian Reichelt. Dann war da noch ein Leak.
Das Polizeigesetz NRW erlaubt großangelegte, verdeckte Observationen. Das geht in Ordnung, aber nur, wenn es klare Voraussetzungen dafür gibt, hat das BVerfG entschieden. Sein Gesetz muss das Bundesland nun bis Ende 2025 nachbessern.
Am Donnerstag die Zustimmung im Bundestag, am Freitag die im Bundesrat: Die Grundgesetzänderung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts kann kommen. Deutschlands höchstes Gericht sei nun "wetterfest", sagen Politiker.
Das BVerfG soll besser vor extremistischen Kräften geschützt werden, indem seine Arbeitsweise, Struktur und Mechanismen im Grundgesetz verankert werden. Die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit dafür fand sich am Donnerstag im Bundestag.
17 Staatsrechtler plädieren für ein Verbotsverfahren: Das habe so gute Erfolgsaussichten, dass der Bundestag einen Verbotsantrag stellen sollte. Die Kanzlei Höcker hat für die AfD reagiert. Zweifel hat auch ein anderer Verfassungsrechtler.
Französische Daten als Beweis in deutschen Strafverfahren: Ist das erlaubt? Eine der wichtigsten Fragen im Strafrecht der vergangenen Jahre hat das BVerfG geklärt, die Verwertung von Encrochat-Nachrichten ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag will den BVerwG-Richter Robert Seegmüller zur Wahl als Richter am Bundesverfassungsgericht vorschlagen. In dieser Woche wird sich Seegmüller bei den anderen Fraktionen vorstellen. Wer ist der Mann?
Das Bundesverfassungsgericht billigte die Finanzierung der Strompreisbremse und die damit verbundene Abschöpfung von Sondergewinnen der Öko-Stromerzeuger. Christian Rath stellt das Urteil vor.