Es wird einer der größten Auslandseinsätze der Bundeswehr und zugleich ihre derzeit heikelste Mission: Die Beteiligung deutscher Soldaten am Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat ist politisch wie rechtlich umstritten.
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Ein Soldat, der den Kriegsdienst nachträglich verweigern will, muss seine Gewissensumkehr glaubhaft belegen können. Nicht glaubhaft ist es, sich nach zwei erfolglosen Versetzungsanträgen auf eine versprochene Verschwiegenheit gegenüber dem Großvater…
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Welche Folgen hat der IS-Terror in Paris für Deutschland? Neben schärferen Terrorgesetzen, Auslandseinsätzen, Grenzkontrollen und weiteren Maßnahmen wird nun ein weiteres bekanntes Thema diskutiert: die Bundeswehr im Inland.
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Zwölf Jahre verpflichten, zwei Jahre Ausbildung machen, Kriegsdienst verweigern, entlassen werden. Klingt nach einem guten Deal. Das BVerwG entschied jedoch, dass der Dienstherr dann die Ausbildungskosten zurückverlangen kann.
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Ob die Bundeswehroperation "Pegasus" der – wenigstens nachträglichen – Zustimmung des Bundestags bedurft hätte, wird seit ihrer Durchführung 2011 heiß diskutiert. Das BVerfG hat die Frage am Dienstag verneint – zu Recht, findet Robert Glawe.
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Die unabhängige Expertenkommission will die Parlamentsrechte bei Auslandseinsätzen nicht beschneiden. Im Gegenteil: Das Recht solle sogar zugunsten des Bundestages überarbeitet werden, meint Oliver Daum.
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Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen gegen Oberst Klein zu Recht eingestellt. Das bestätigte nun auch das BVerfG. Es sei nicht zu beanstanden, einen hinreichenden Tatverdacht zu verneinen. Eine vorsätzliche Tat ließe sich nicht nachweisen.
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Sie zählen zu den folgenschwersten Entscheidungen des Bundestags: die Abstimmungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr. Der Umweg über das nationale Parlament ist in der Nato umstritten.
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