Früher war ein Drückeberger, wer nicht diente. Heute ist die Wehrpflicht ausgesetzt – aber nicht abgeschafft. Als "allgemeine Dienstpflicht" könnte sie noch einmal wiederkommen.
Ein Soldat, der als Anhänger der Gothic-Kultur im Dienst – wie seine Kameradinnen auch – lange Haare tragen möchte, zog bis vor das BVerwG. Recht bekam er dort zwar nicht – Chancen hat er aber trotzdem noch, zeigt Simon Gauseweg.
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Weil ein ehemaliger Soldat und Fußballfan wiederholt Polizisten beleidigte und schwer verletzte, wurde ihm das Ruhegehalt aberkannt. Mit seinem Rechtsmittel scheiterte er nun auch vor dem BVerwG in Leipzig.
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Das Verteidigungsministerium wird ja wohl mehr als zwei fähige Juristen haben – glaubt zumindest das BVerwG. Der Urlaub eines Juristen ist jedenfalls kein Grund für eine Terminverlegung in einem simplen Fall, so die Leipziger Richter.
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Seit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 ist es nur Rechtsgeschichte: Indem Männer um den wehrrechtlichen Rang als Lama, Pionierprediger oder Scientology-Geistlicher stritten, klärten sie den Status von Religion in der offenen Gesellschaft.
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Die Eltern der 2008 während einer Ausbildungsfahrt der Gorch Fock verstorbenen Kadettin Jenny Böken strengen eine Wiederaufnahme der Ermittlungen an: Sie richten sich dazu an Landesjustizministerin Sütterlin-Waack.
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Politisch wird über eine Beteiligung der Bundeswehr an militärischen Vergeltungsschlägen in Syrien noch gestritten. Rechtlich scheint die Lage nach einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts dagegen ziemlich klar zu sein.
Deutschland diskutiert über die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht. Sie soll den Wehrdienst ersetzen und alle jungen Menschen betreffen. Das kann man schon machen – aber nicht ohne Verfassungsänderung, erklärt Simon Gauseweg.
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