Im Sommer waren die Ermittlungen im Fall Jenny Böken, die auf der Gorch Fock ums Leben kam, wieder aufgenommen worden. Nun gab die Staatsanwaltschaft Kiel bekannt, dass sie die Ermittlungen wieder eingestellt hat.
Ein Soldat behauptete, es sei Hygiene - für die Bundeswehr war es ein religiös motivierter Radikalisierungsprozess: Das OVG Rheinland-Pfalz hat die Entlassung eines Soldaten aus dem Dienst bestätigt, weil er Frauen den Handschlag verwehrte.
Mit Aufklärungsjets und Tankflugzeugen unterstützen deutsche Soldaten die internationale Militärkoalition gegen den IS. Die Linke im Bundestag hält den Einsatz für rechtswidrig, doch das BVerfG sieht keinen Anlass zum Einschreiten.
Die Hauptdienststelle des Bundesverteidigungsministeriums bleibt in Bonn. Zwar arbeiten mittlerweile mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Berlin – über einen Wechsel entscheide aber allein die Bundesregierung, so das VG Berlin.
Auch wenn es ihm eigentlich um Geheimhaltung geht, kann ein Staat sich auf das Urheberrecht berufen. Wenn er denn Urheberrechte hat. Und die Pressefreiheit nicht doch überwiegt.
Einige Mitglieder der rechtsextremen Preppergruppe "Nordkreuz" bleiben im Reservisten-Verein der Bundeswehr. Ihren Klagen gegen die Entlassungen gab das AG Bonn wegen vieler Unklarheiten statt.
Die Staatsanwaltschaft Kiel wird die Ermittlungen im Fall "Gorch Fock" wieder aufnehmen. Anlass dazu geben Aussagen einer Zeugin, über die nur wenig bekannt ist.
Was geschieht, wenn ein Kriegsgefangener ein Stalin-Heiligenbild zum Wäschetrocknen nutzt? Von Fragen dieses Kalibers hing die Zukunft eines Bundeswehr-Offiziers im Nachkriegsdeutschland ab. Martin Rath erinnert an den "Stalin-Lumpen-Fall".