Ampel-Politiker sehen sich bestätigt, aber auch die CSU freut sich über das BVerfG-Urteil zum Wahlrecht. Wir haben die ersten Reaktionen zusammengefasst:
Plötzlich war das Urteil online, dabei sollte es erst Dienstag verkündet werden. So wurde bekannt: Das BVerfG beanstandet die Wahlrechtsreform in dem Umfang, wie es sich bereits in der Verhandlung angedeutet hatte.
Ampel und Union wollen die Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen begrenzen. Zulässig sollen nur noch Social-Media-Posts sein, die sich klar von der Parteiwerbung abgrenzen lassen. Sonst droht die Rückzahlung staatlicher Gelder.
Das BVerfG wird das reformierte Bundestags-Wahlrecht vermutlich beanstanden. Das zeichnete sich in der mündlichen Verhandlung des Gerichts an diesem Dienstag und Mittwoch ab. Christian Rath war dabei.
Die Ampel-Koalition hat im Vorjahr das Wahlrecht reformiert. Doch war das verfassungsgemäß? Am Dienstag verhandelte darüber das Bundesverfassungsgericht – mit viel politischer Prominenz. Christian Rath berichtet aus Karlsruhe.
Die von der Ampel durchgesetzte Wahlrechtsreform erzürnt Union und Linke gleichermaßen. Ihre letzte Hoffnung ist jetzt das BVerfG, das am Dienstag und Mittwoch über die Verfassungsmäßigkeit der Reform verhandelt. Worum geht es konkret?
Der Zweite Senat bescherte dem Land eine Haushaltsdebatte, Wiederholungswahlen in Berlin und viele enttäuschte Cannabis-Freunde. Neben neuen Kolleginnen und Kollegen gab es auch einen neuen Adler – und Schüsse aus dem Luftgewehr.
Auch wenn der Zweite Senat im Ergebnis nur geringfügig von dem Bundestagsbeschluss abwich, kritisierte er die schludrige Arbeit des Wahlprüfungsausschusses doch deutlich. Größere Sorgfalt hätte Zeit gespart und Vertrauen gestärkt.