Am 27. Dezember entscheidet Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, ob er nach der verlorenen Vertrauensfrage den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen wird. Der Neuwahltermin am 23. Februar 2025 wird immer wahrscheinlicher.
ARD und ZDF haben nur Friedrich Merz und Olaf Scholz ins TV-Kanzlerduell eingeladen. Das sorgt für Unmut bei Robert Habeck und Alice Weidel und wirft die Frage auf, wie viel Freiheiten die öffentlich-rechtlichen Sender eigentlich haben.
Um bei der Bundestagswahl mitmachen zu können, müssen kleine Parteien beziehungsweise ihre Kandidaten Unterschriften sammeln. Dass das so bleibt, auch wenn es im Februar 2025 verfrüht Neuwahlen gibt, hat das BVerfG klargestellt.
Es wird das sechste Mal sein: Ein Bundeskanzler stellt dem Parlament die Vertrauensfrage. Am Mittwoch stellte Olaf Scholz einen entsprechenden Antrag – mit dem Ziel, am Ende zu scheitern. Am Montagnachmittag zeigt sich, ob es auch so kommt.
Der Bundestag kann sich nicht selbst auflösen. Um zu vorgezogenen Neuwahlen zu kommen, muss der Umweg über die sogenannte unechte Vertrauensfrage gegangen werden. Als das zum ersten Mal geschah, sah die Bundesrepublik noch etwas anders aus.
Muss sich das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Äußerungen zu Parteien, die unter Extremismus-Verdacht stehen, zurückhalten, wenn Wahlen anstehen? Die Staatsrechtler sind sich in dieser Frage nicht einig.
Kaum ist die Ampel-Koalition zerbrochen, soll es schnellstmöglich Neuwahlen geben. Niemand hat so viel Angst vor einer Minderheitsregierung wie die Deutschen, meint Andreas Fisahn. Dabei sei eine solche in unserer Verfassung einkalkuliert.
Deutschland befindet sich in einer Regierungskrise. Kontrovers diskutierte Vorhaben bleiben da womöglich auf der Strecke, so etwa auch der Antrag einiger Abgeordneter auf ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.