Plötzlich war das Urteil online, dabei sollte es erst Dienstag verkündet werden. So wurde bekannt: Das BVerfG beanstandet die Wahlrechtsreform in dem Umfang, wie es sich bereits in der Verhandlung angedeutet hatte.
Das BVerfG soll vor politischen Kräften geschützt werden, die lieber ohne seine Kontrolle regieren wollen. Dafür sollen Verfahrensregeln statt "nur" in einem Gesetz künftig im GG stehen. Eine zentrale Regelung wird nicht abgesichert.
Abgeordnete, die im Bundestag unflätig werden oder stören, sollen stärker sanktioniert werden können. Der Plan von SPD, Grünen und FDP betrifft auch Ausschüsse und die Wahl der Vizepräsidenten.
Ampel und Union wollen die Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen begrenzen. Zulässig sollen nur noch Social-Media-Posts sein, die sich klar von der Parteiwerbung abgrenzen lassen. Sonst droht die Rückzahlung staatlicher Gelder.
Es bleibt dabei: Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder erhält sein Büro im Bundestag nicht zurück. Wie schon die Vorinstanz lehnt auch das OVG Berlin-Brandenburg einen Rechtsanspruch auf Altkanzler-Privilegien ab.
Hat ein Unternehmer versucht, über eine Parteispende an die CDU Einfluss auf die Politik in Berlin zu nehmen? Die Bundestagsverwaltung sagt nein. Aber "Die Partei" will die Sache noch nicht zu den Akten legen.
"75 Jahre Grundgesetz" – darum drehte sich die große Bundestagsdebatte am Donnerstag. Die Unionsfraktion forderte in ihrem Antrag, "Verfassung und Patriotismus als verbindendes Band zu stärken". Doch nur die AfD stimmte dem Antrag zu.
Trotz 10.000 In-house-Juristen holen die Ministerien auch juristischen Sachverstand von außen ein. Das schlägt in der Ampel-Legislatur bislang mit 30 Millionen Euro zu Buche, das Wirtschaftsministerium gibt am meisten aus.