Logistik-Unternehmer und Milliardär Klaus-Michael Kühne darf seinen Aktienanteil an der Lufthansa von zehn auf 15,01 Prozent erhöhen. Das Bundeskartellamt hat die Anteilserhöhung genehmigt.
Amazon unterfällt in den nächsten fünf Jahren der erweiterten Missbrauchsaufsicht nach § 19a GWB. Das ergibt sich aus einer Entscheidung, die das Bundeskartellamt am Dienstag getroffen hat.
Die Beratungen bei den Bund-Länder-Konferenzen waren ausschlaggebend dafür, wie die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus künftig aussehen. Die Kurzprotokolle hierzu muss das Bundeskanzleramt nun herausgeben, entschied das VG Berlin.
VW und Bosch wollen auf dem Gebiet des automatisierten Fahrens gemeinsam eine Software entwickeln. Das BKartA hat im gegenwärtigen Stadium keine Bedenken bezüglich der Zusammenarbeit.
Die Carsharing-Plattform Share Now soll künftig zum europäischen Automobilkonzern Stellantis gehören. Die deutschen Wettbewerbshüter haben keine Einwände.
Google bietet Nutzern auf seiner Plattform Maps Zugang zu verschiedenen Kartendiensten. Weil das Unternehmen anderen Wettbewerbern aber nicht erlaubt, ihre Dienste hiermit zu kombinieren, überprüft das BKartA einen Wettbewerbsverstoß.
Von Apple festgelegte Regelungen zum Tracking des Nutzerverhaltens bei der Verwendung Drittanbieter-Apps sind Gegenstand einer kartellrechtlichen Prüfung. Das BKartA will klären, ob Apple eigene Angebote bevorzugt behandelt.
Der Stahlkonzern Dillinger Hüttenwerke und der Baukonzern Hochtief wurden durch das Bundeskartellamt mit Geldbußen belegt. Wegen illegaler Absprachen müssen die Unternehmen 12,5 Millionen Euro zahlen.