Das Bundeskartellamt hat bezüglich einer Zusammenarbeit der Brauereien Warsteiner und Karlsberg keine kartellrechtlichen Bedenken. Eine geplante Einkaufsgesellschaft erhält die Freigabe.
Gläubiger der Drogeriemarktkette Schlecker dürfen weiter auf eine höhere Quote im Insolvenzverfahren hoffen. Eine Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters gegen ehemalige Lieferanten muss neu verhandelt werden.
Geht auf dem deutschen Kraftstoffmarkt alles mit rechten Dingen zu oder gibt es unzulässige Absprachen der Ölkonzerne? Das BKartA veröffentlicht erste Ergebnisse einer laufenden Untersuchung.
Im Juli dieses Jahres hatte das BKartA die überragende marktübergreifende Bedeutung Amazons für den Wettbewerb festgestellt. Nun wird die Behörde zwei laufende Missbrauchsverfahren erweitern.
Auch Wettbewerbshüter dürfen mögliche Datenschutzverstöße prüfen, meint der EuGH-Generalanwalt. Anlass war die Untersagung des Bundeskartellamts an Meta, Nutzerdaten verschiedener Dienste wie Instagram und WhatsApp zu verknüpfen.
In Wilhelmshaven und Brunsbüttel sollen schwimmende LNG-Terminals entstehen, um russische Gaslieferungen ersetzen zu können. Die beteiligten Energieversorger dürfen die Terminals gemeinsam aufbauen und betreiben.
Vier Vertreter der deutschen Zuckerindustrie wollen sich im Fall einer Gasunterversorgung gegenseitig unterstützen. Das BKartA ist einverstanden. Raue berät zur Ausgestaltung der Kooperation.
Die Lufthansa darf ihre Wettbewerber auf der Langstrecke nicht durch eine Einschränkung von Zubringerflügen benachteiligen, so das BKartA. Das gilt auch für eine Kooperation mit Condor.