Zehn im Automobilsektor tätige deutsche Unternehmen, darunter BMW, Mercedes und VW, gründen das Joint Venture Cofinity-X zum Austausch von Daten. Hogan Lovells unterstützt die Beteiligten als Joint Counsel.
Die Molkereigruppe Theo Müller erhält eine Freigabe für die Übernahme einzelner Marken des Wettbewerbers Royal Friesland Campina. Der Entscheidung gehen Zusagen gegenüber dem BKartA voraus.
Das BKartA wirft PayPal vor, mit seinen Nutzungsbedingungen den Wettbewerb zu anderen Zahlungsdiensten missbräuchlich zu beschränken. Jochen Bernhard und Eliana Koch-Heintzeler erklären, wieso der Fall kein Selbstläufer wird.
Die deutschen Kartellwächter prüfen eine mögliche Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs durch Paypal. Gegenstand des Verfahrens sind die Nutzungsbedingungen des Zahlungsdienstleisters.
Das BKartA sieht einen Zusammenhang zwischen dem Anstieg bei Schadensersatzklagen Kartellgeschädigter und rückläufigen Kronzeugenanträgen und will Kronzeugen besser schützen. Zulasten der Geschädigten, meint Felix von Zwehl.
Google startete ein Angebot zur hervorgehobenen und vertieften Darstellung von Verlagsinhalten. Sorgen des Bundeskartellamts um eine unangemessene Benachteiligung der Verlage und Verdrängung der Konkurrenz hat der Konzern nun ausgeräumt.
Das Bundeskartellamt hat bezüglich einer Zusammenarbeit der Brauereien Warsteiner und Karlsberg keine kartellrechtlichen Bedenken. Eine geplante Einkaufsgesellschaft erhält die Freigabe.
Gläubiger der Drogeriemarktkette Schlecker dürfen weiter auf eine höhere Quote im Insolvenzverfahren hoffen. Eine Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters gegen ehemalige Lieferanten muss neu verhandelt werden.