Die Hauptverhandlung im Strafverfahren soll in Bild und Ton aufgezeichnet werden – bis 2030 müssen die Gerichte so weit sein. Bundesjustizminister Buschmann hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Wenn sich am Donnerstag die Justizminister der Länder zu ihrer Herbstkonferenz treffen, wird es ein weiteres Mal um die unzureichende digitale und personelle Ausstattung in der Justiz gehen – und um hohe Forderungen an den Bund.
Erstmals seit Beginn des russischen Angriffskriegs ist Justizminister Buschmann nach Kiew gereist. Heute und in Zukunft stehe man an der Seite der Ukraine, sagte Buschmann und sicherte Unterstützung für einen möglichen EU-Beitritt zu.
Der Entwurf von Bundesjustizminister Buschmann zur Einführung eines "Quick Freeze"-Verfahrens wurde am Dienstag zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt. Die Reaktionen fallen gespalten aus.
Das BMJ hat einen Vorschlag für "Quick-Freeze" statt anlassloser Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Der Entwurf zeigt sich unbeeindruckt von Forderungen der Bundesinnenministerin und einigen Strafverfolgern.
Nach der Schelte der Bundesländer kritisieren nun auch Vertreter der Gerichte die vom Bundesjustizminister verfolgten Pläne beim Rechtstaats- und Digitalpakt heftig. Die Union wirft Buschmann "Unvermögen in der Amtsführung" vor.
Wer zu Unrecht ins Gefängnis kam, kann dafür Entschädigung verlangen – so regelt es das StrEG. Das BMJ stößt nun eine Reform an und schlägt unter anderem vor, die Entschädigungszahlungen zu erhöhen.
Der Streit zwischen Bund und Ländern um eine zukunftsfähige Ausstattung der Justiz dauert an. Ein Spitzengespräch am Freitag endete für die Länder frustrierend. Die ihnen vom Bund angebotene Summe liegt deutlich unter ihren Vorstellungen.