Seine Ernennungsurkunde hat der Bundespräsident schon vor knapp einem Jahr unterschrieben. Jetzt darf Dr. Hans-Josef Thesling sie auch endlich in den Händen halten. Der frühere Präsident des FG Düsseldorf übernimmt nun die Leitung des BFH.
Problemhund, Renten-Doppelbesteuerung, Erbschaftsteuer, Corona-Maßnahmen und elektronische Kassen: Der BFH hat auch in diesem Jahr einige Entscheidungen gefällt, die Sie auf Ihrem juristischen Radar haben sollten.
YPOG gewinnt mit Michael Wendt einen ehemaligen Vorsitzenden Richter am BFH als Of Counsel. Wendt ergänzt die Steuerrechtspraxis und wird Teil des Teams in der Kölner Niederlassung.
Ein Wirtshaus ist durchaus ein "bargeldintensiver Betrieb" - und Gastronomen mit altmodischer analoger Kasse können Einnahmen ohne große Mühe vor dem Fiskus verstecken. Beklagenswert, aber nicht verfassungswidrig, urteilt der BFH.
Bereits 2011 hat der BFH dem BVerfG eine Frage zum Solidaritätszuschlag vorgelegt. Diese Vorlage sei aber schon unzulässig, entschied das BVerfG jetzt. Sie genüge nicht den Begründungsanforderungen.
Im Jahr 2016 wurde das Erbschaftsteuerrecht reformiert. Ist ein Erbfall vor Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens eingetreten, müssen Erben die Erbschaftsteuer entrichten - auch für Privatvermögen. Dies hat der BFH entschieden.
Um die Berufung Hans-Josef Theslings zum Präsidenten des BFH gab und gibt es heftigen Streit. Seit anderthalb Jahren ist der BFH deshalb nun schon ohne Führung. Jetzt ist die Ernennung einen Schritt weitergekommen.
Ein Verein bezweckte eigentlich die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Allerdings wies er in Bezug auf die Coronamaßnahmen auf das Recht zum Widerstand hin. Laut BFH steht das der Gemeinnützigkeit entgegen.