Nur noch bis Freitag ist Feldmann Frankfurter Oberbürgermeister, dann muss der SPD-Politiker seinen Posten räumen. Nach ihrem Schulterschluss für seine Abwahl schalten die Parteien nun nach und nach auf Wahlkampf um.
Das Volksbegehren Mietenstopp in Bayern ist mit einer Verfassungsbeschwerde am BVerfG gescheitert. Die Beauftragten des Volksbegehrens können sich nicht auf Grundrechte berufen, hieß es.
Der dem Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand in Bayerns Krankenhäusern" zugrunde liegende Gesetzentwurf ist mit Bundesrecht unvereinbar. Es ist daher unzulässig, entschied der Bayerische VerfGH.
Florian Hille absolviert zurzeit seinen juristischen Vorbereitungsdienst. Gleichzeitig streitet er sich vor Gericht mit dem größten Vermieter der Hauptstadt. Am Freitag fällt das AG seine Entscheidung, die Hille richtig kosten könnte.
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Lehnt die Kommission einen Vorschlag für eine Bürgerinitiative ab, muss sie dies ausreichend begründen. Ein einfacher Hinweis auf eine fehlende Zuständigkeit reicht nicht, urteilte das EuG am Freitag.
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Die Verfassung verbietet es Kommunen nicht, Eisenbahninfrastrukturprojekte mitzufinanzieren. So hat das BVerwG zum Bürgerbegehren zum Ausstieg Stuttgarts aus dem Projekt "Stuttgart 21" entschieden. Details erläutert Christofer Lenz.
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Senioren statt Flüchtlinge: Mit dieser Forderung ist eine Bürgerinitiative im unterfränkischen Fladungen vor dem VG Würzburg gescheitert. Das Bürgerbegehren sei unzulässig formuliert worden, so das Gericht.
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Was weiß der Durchschnittsbürger vom Recht? Im Detail eher wenig. Der deutschen Justiz tritt er trotzdem überwiegend vertrauensvoll entgegen – hat aber auch ein paar dezidierte Kritikpunkte. Dies belegen zwei aktuelle Umfragen.
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