Aus Angst vor einer Krebserkrankung wollte sich eine Frau ihre Brust entfernen und Silikonimplantate einsetzen lassen. Bezahlen muss dies die Krankenkasse nicht, so das LSG. Langfristige Besserung könne nur eine Psychotherapie bringen.
Der Skandal um die Brustimplantate des Herstellers PIP war für tausende Frauen ein Alptraum. 2015 wies ein Gericht in Frankreich Schadensersatzklagen gegen den TÜV Rheinland ab. Zu Unrecht, wie das oberste französische Gericht nun entschied.
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Der TÜV könnte für fehlerhafte Implantate haftbar sein, sofern er seine Prüfpflichten verletzt hat. Diese obliegen ihm grundsätzlich bei Kenntnis der Fehlerhaftigkeit, wie die EuGH-Generalanwältin in ihren Schlussanträgen klarstellte.
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2011 wurde bekannt, dass die weltweit hunderttausendfach verwendeten Brustimplantate des französischen Unternehmens PIP minderwertig und gefährlich sind. Schadensersatz war vom insolventen Hersteller jedoch nicht zu erlangen. Eine Betroffene klagte…
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Im Kampf um Schadensersatz wegen gesundheitsschädlicher Brustimplantate hat das LG Karlsruhe die Klage einer Frau abgewiesen. Sie richtete sich gegen ingesamt fünf Parteien, darunter auch den behandelnden Arzt. Der habe seine Aufklärungspflichten…
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Der TÜV Rheinland muss vorerst nicht für Behandlungskosten im Zusammenhang mit gefährlichen Brustimplantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) aufkommen. Eine entsprechende Klage der AOK Bayern wies das LG Nürnberg-Fürth am…
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Wie viel Brust muss sein, um sich als Frau zu fühlen? Auf diese Frage musste das BSG in Kassel eine Antwort finden. Die Krankenkasse einer intersexuellen Klägerin muss dieser nach der nun bekannt gewordenen Entscheidung keine Brustvergrößerung…
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Der TÜV Rheinland muss im Rechtsstreit um mangelhafte Brustimplantate aus Frankreich keinen Schadensersatz an eine Geschädigte zahlen. Das OLG Zweibrücken wies am Donnerstag die Berufung der Frau zurück. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der…
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