Am 29. Septemer will die BRAK das besondere elektronische Anwaltspostfach starten. Wer ab diesem Zeitpunkt darüber kommunizieren will, muss die beA-Karte bis Juni bestellen. Danach gibt es keine Garantie für eine pünktliche Auslieferung zum…
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Im Eilverfahren zweier Rechtsanwälte gegen die Einrichtung zum Empfang bereiter elektronischer Anwaltspostfächer wird die BRAK den Vergleich widerrufen. Eine individuelle Lösung für einzelne Anwälte sei technisch nicht möglich.
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Weil ein Rechtsanwalt nicht ausdrücklich widersprach, gab die RAK Stellungnahmen des Anwalts aus seinem berufsrechtlichen Verfahren an den Beschwerdeführer weiter. Christian Deckenbrock über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema.
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Die erste mündliche Verhandlung über die Anträge von zwei Anwälten, das besondere elektronische Anwaltspostfach für sie nicht empfangsbereit zu schalten, endete am Mittwoch mit einem Vergleich. Für die BRAK vermutlich ein Glücksfall.
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Vor dem AGH Berlin geht es am Mittwoch um die ersten Klagen gegen das beA. Auch sonst hat die BRAK nicht nur technische Probleme, die BNotK stoppt die Produktion der beA-Karten und das BMJV prescht erst vor und rudert dann zurück.
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Den Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs hat die BRAK Ende vergangenen Jahres zwar verschoben. Die Kosten darf sie dennoch auf die Landeskammern und deren Mitglieder umlegen, bestätigt der Anwaltssenat des BGH. Von Martin Huff.
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Damit eine Publikation als Fortbildungsmaßnahme im Sinne der Fachanwaltsordnung gewertet wird, ist auf den Zeitpunkt der Ausarbeitung des Beitrags abzustellen - nicht auf den der Veröffentlichung.
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Die Bundesrechtsanwaltskammer hat beschlossen, das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht wie vorgesehen am 1. Januar 2016 zu starten. Grund dafür sei die bisher nicht ausreichende Qualität in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit.
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