Die BRAK hat ihre Mitgliederzahlen vom Beginn des Jahres vorgelegt. Die Statistik zeigt: Die Anwaltschaft verändert sich. Die Rechtsanwälte werden weniger, dafür sind mehr Syndikusrechtsanwälte zugelassen.
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Die Berliner RAK ruft dazu auf, sich ihren Forderungen nach einem Open-Source-beA anzuschließen. Nur durch Transparenz könne Vertrauen zurückgewonnen und ein akzeptiertes elektronisches Kommunikationssystem aufgebaut werden.
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Eine Gruppe von Anwälten will die BRAK verklagen, damit die das beA Ende zu Ende verschlüsselt. Darunter sind Namen, die die BRAK das Fürchten lehren könnten. Und der Zeitpunkt ist günstig gewählt.
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Die Berliner Kammerversammlung hat nach dem Desaster um das Anwaltspostfach dem Präsidenten sowie dem Vizepräsidenten der BRAK ihr Misstrauen ausgesprochen. Die Anwaltskammer Berlin muss nun auf deren Rücktritt hinwirken.
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Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, wegen des Desasters um das elektronische Anwaltspostfach aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die BRAK einzuleiten. Wann das beA wieder an den Start geht, weiß sie aber auch nicht.
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Das beA ist weiterhin offline und weiter ist unklar, wie es weiter geht. Nun fragt die FDP im Bundestag, ob das Bundesjustizministerium schon aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die BRAK ergriffen habe.
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Die RAK Berlin vertraut in Sachen beA der BRAK und Atos allein nicht mehr. Damit reagierte Präsident Mollnau auf die Ereignisse vom Freitag. Der BUJ fordert unterdessen Kanzleipostfächer und mehr Zeit vor einem Neustart des Anwaltspostfachs.
Die Teilnahme am beAthon hat Atos abgesagt, stattdessen versendete der Dienstleister am Freitagmorgen vor der Veranstaltung eine irritierende Pressemitteilung. Die BRAK lehnt es derweil ab, die Verträge mit Atos offen zu legen.
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