Das Strafverfahren gegen Jan Böhmermann ist gerade erst eingestellt worden. Nun geht es dem türkischen Präsidenten darum, die Verbreitung von Böhmermanns Gedicht zu stoppen. Am Mittwoch begann die Verhandlung in Hamburg.
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Der türkische Präsident erleidet in Deutschland eine weitere juristische Schlappe: Auch die GStA Koblenz versperrt Erdogan den Weg zu einer Anklage von TV-Satiriker Böhmermann wegen dessen "Schmähgedichts".
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Die StA Mainz hat das Verfahren gegen Jan Böhmermann eingestellt. Kein Vorsatz, so die Begründung, Präsident Erdogan hat bereits Beschwerde eingelegt. Hat die Behörde es sich zu einfach gemacht? Ja, meint Alexander Ignor im Interview.
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Recep Tayyip Erdogan gibt sich noch nicht geschlagen: Seine Anwälte haben Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung um Böhmermann und dessen "Schmähgedicht" eingelegt. Nun ist die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz an der Reihe.
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Die Staatsanwaltschaft Mainz hat das Verfahren gegen den TV-Moderator Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes eingestellt. Strafbare Handlungen ließen sich nicht mit Sicherheit nachweisen, so die Begründung.
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Mit einstweiliger Verfügung hat das LG weite Teile des Gedichts des Satirikers verboten. Im November steht die mündliche Verhandlung in der Hauptsache, Erdogans Unterlassungsklage, an. Das teilte das Gericht am Montag mit.
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Das interne Gutachten der Bundesregierung zur Frage der Strafbarkeit des Satirikers Jan Böhmermann bleibt unter Verschluss. Das VG Berlin hat einen Eilantrag des Tagesspiegels abgewiesen.
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Die Entscheidung des LG Köln, im Erdogan-Verfahren keine einstweilige Verfügung gegen Mathias Döpfner zu erlassen, hat Bestand: Das OLG weist eine Beschwerde Erdogans zurück. Die Kanzleien Raue und Höcker waren an dem Verfahren beteiligt.
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