Das Schmähgedicht des Satirikers Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten löste einen diplomatischen Eklat aus. Die Kanzlerin bewertete es als "bewusst verletzend". Böhmermann will ihr das jetzt gerichtlich untersagen lassen.
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Zeitschrift Computer Bild das Konterfei von Jan Böhmermann zur Bebilderung eines Texts über HD-Receiver verwenden durfte. Bei der Entscheidung kam der Zeitschrift ein Wortspiel in der Überschrift zugute.
Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" bleibt auch weiter zu großen Teilen verboten. Der Satiriker unterlag dem türkischen Präsidenten Erdogan auch vor dem Hanseatischen OLG, das die "schweren Herabsetzungen" als ungerechtfertigt ansah.
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Bleibt das "Schmähgedicht" von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan in weiten Teilen verboten? Darüber verhandelte am Dienstag das Hanseatische OLG. Wann das Urteil fallen soll, steht nun jedenfalls fest.
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"Bewusst verletzend" nannte Bundeskanzlerin Angela Merkel einst das "Schmähgedicht" des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan. Böhmermanns Anwalt sieht darin eine unzulässige juristische Bewertung.
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Wenn demnächst der § 103 StGB aus dem Gesetz gestrichen sein wird – Auslöser war die "Böhmermann-Affäre" – ist das wohl vorletzte Kapitel eines putzigen Stücks deutscher Rechtsgeschichte über das Sonderrecht der Fürstenhäuser geschrieben.
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Im Fall Böhmermann bekommt ein Journalist nähere Auskünfte zur Entscheidungsfindung der Bundeskanzlerin. Weder zukünftige Entscheidungsprozesse noch außenpolitische Interesse seien dadurch gefährdet, so das OVG.
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Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat laut SPON Berufung gegen das Urteil, welches dem TV-Moderator Jan Böhmermann die Verbreitung seines umstrittenen "Schmähgedichts" weitgehend, aber eben nicht vollständig untersagte.
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