Springer-Chef Mathias Döpfner hatte sich Jan Böhmermanns Schmähgedicht "in jeder juristischen Form zu eigen gemacht". Das geht in Ordnung, so das LG Köln. Gegen dessen Entscheidung hat Erdogan nun Beschwerde eingelegt.
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Jan Böhmermann darf seine "Schmähkritik" über Erdogan großenteils nicht öffentlich wiederholen, entschied das LG Hamburg. Sein Anwalt Christian Schertz überlegt, das Hauptsacheverfahren zu erzwingen - um vielleicht bis nach Karlsruhe zu gehen.
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Springer-Vorstand Mathias Döpfner hatte sich Böhmermanns Schmähgedicht "juristisch zu eigen gemacht". Das war zulässig, entschied das LG Köln. Erdogans Anwalt Ralf Höcker hatte vorab angekündigt, nötigenfalls Beschwerde einlegen zu wollen.
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Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hat eine einstweilige Verfügung gegen den Vorstandschef des Axel-Springer-Konzerns, Mathias Döpfner, beantragt. Dieser hatte Böhmermann seine Unterstützung für dessen Schmähgedicht ausgesprochen.
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Die Böhmermann-Debatte entfachte eine heiße Diskussion um den § 103 StGB, der nun abgeschafft werden soll. Marco Mansdörfer fordert, das politische Strafrecht insgesamt gründlich aufzuräumen.
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Das Justizministerium hat den angekündigten Entwurf zur Abschaffung des § 103 StGB vorgelegt. Die Norm sei nicht mehr zeitgemäß, ausländische Staatsoberhäupter seien durch den regulären Beleidigungstatbestand ausreichend geschützt.
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Entgegen des ursprünglichen Vorhabens der Bundesregierung plant Bundesjustizminister Heiko Maas eine sofortige Abschaffung des § 103 StGB. Er reagiert damit auf den Druck der Länder, die eine schnelle Abschaffung der Norm fordern.
Wer den Bundespräsidenten verunglimpft, macht sich weiterhin strafbar. Die Vorschrift des § 90 StGB soll - anders als die des § 103 StGB - nicht abgeschafft werden. Derweil wartet die Staatsanwaltschaft am ZDF-Standort Mainz auf Post.
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