In Deutschland hat das VG Berlin einem Journalisten einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt im Fall Böhmermann zugesprochen. Zugleich versucht Erdogan auch gegen angebliche Beleidigungen aus der Schweiz vorzugehen - ohne Erfolg.
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Weite Teile der "Schmähkritik" bleiben verboten. Stefan Engels und Verena Haisch erklären, warum das LG Hamburg anders entscheidet als die Staatsanwaltschaft und warum das Urteil Respekt verdient, auch wenn man es nicht teilen muss.
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Die Bundesregierung hält den Majestätsbeleidigungs-Paragrafen für antiquiert, am Mittwoch hat das Kabinett daher dessen Abschaffung beschlossen. Bekanntheit hatte die Regelung durch die Böhmermann-Affäre erlangt.
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Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Jan Böhmermann ein. Doch der Entertainer möchte wissen, warum das Bundeskanzleramt sein Gedicht für strafbar hielt - und unterstützte nun mit Erfolg eine Klage gegen die Bundesregierung.
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Der Straftatbestand für die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten sei nicht mehr zeitgemäß und soll gestrichen werden. Das hat der Bundesrat auf den Weg gebracht. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug.
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Das Strafverfahren gegen Jan Böhmermann ist gerade erst eingestellt worden. Nun geht es dem türkischen Präsidenten darum, die Verbreitung von Böhmermanns Gedicht zu stoppen. Am Mittwoch begann die Verhandlung in Hamburg.
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Der türkische Präsident erleidet in Deutschland eine weitere juristische Schlappe: Auch die GStA Koblenz versperrt Erdogan den Weg zu einer Anklage von TV-Satiriker Böhmermann wegen dessen "Schmähgedichts".
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Die StA Mainz hat das Verfahren gegen Jan Böhmermann eingestellt. Kein Vorsatz, so die Begründung, Präsident Erdogan hat bereits Beschwerde eingelegt. Hat die Behörde es sich zu einfach gemacht? Ja, meint Alexander Ignor im Interview.
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