Bleibt das "Schmähgedicht" von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan in weiten Teilen verboten? Darüber verhandelte am Dienstag das Hanseatische OLG. Wann das Urteil fallen soll, steht nun jedenfalls fest.
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"Bewusst verletzend" nannte Bundeskanzlerin Angela Merkel einst das "Schmähgedicht" des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan. Böhmermanns Anwalt sieht darin eine unzulässige juristische Bewertung.
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Wenn demnächst der § 103 StGB aus dem Gesetz gestrichen sein wird – Auslöser war die "Böhmermann-Affäre" – ist das wohl vorletzte Kapitel eines putzigen Stücks deutscher Rechtsgeschichte über das Sonderrecht der Fürstenhäuser geschrieben.
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Im Fall Böhmermann bekommt ein Journalist nähere Auskünfte zur Entscheidungsfindung der Bundeskanzlerin. Weder zukünftige Entscheidungsprozesse noch außenpolitische Interesse seien dadurch gefährdet, so das OVG.
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Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat laut SPON Berufung gegen das Urteil, welches dem TV-Moderator Jan Böhmermann die Verbreitung seines umstrittenen "Schmähgedichts" weitgehend, aber eben nicht vollständig untersagte.
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Nachdem der bisherige Erdogan-Anwalt Michael Hubertus von Sprenger sein Mandat niedergelegt hat, hat der türkische Präsident nun Ersatz gefunden: Der Kölner Anwalt Mustafa Kaplan wird ihn künftig gegen Böhmermann vertreten.
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Satiriker Jan Böhmermann hat eine einstweilige Verfügung gegen die Partei Pro Deutschland erwirkt. Sie hatte dessen Konterfei auf T-Shirts mit einem Spruch und Erdogan in Verbindung gebracht und diese gedruckt und zum Verkauf angeboten.
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Anlässlich der Echo-Verleihung hat Satiriker Jan Böhmermann ein Musikvideo veröffentlicht. An der Zusammenstellung des Textes seien Schimpansen beteiligt gewesen, die er als Urheber bei der GEMA angemeldet habe. Geht das überhaupt?
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