Im Rechtsstreit zwischen dem türkischen Präsidenten und dem deutschen Satiriker deutet das Ausscheiden eines Richters auf einen zeitnahen Beschluss des BVerfG hin: Zulässige Satire oder Schmähkritik? Worauf es ankommen wird.
Ob Gefängnisstrafen für das Fahren ohne Fahrschein sinnvoll und gerecht sind, ist seit Jahrzehnten Streitpunkt. Jüngst ist die Diskussion neu entfacht. Jetzt hat das Bundesjustizministerium eine Überprüfung des § 265a StGB angekündigt.
Das OLG Hamburg hatte im vergangenen Jahr große Teile des "Schmähgedichts" von Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Erdogan verboten. Dabei bleibt es: Der BGH wies eine Nichtzulassungsbeschwerde des Satirikers zurück.
Dass die Bundeskanzlerin Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" nochmal als "bewusst verletzend" bezeichnet, ist nach Ansicht des VG Berlin nicht zu befürchten. Aber auch sonst sei an Merkels Aussage nichts auszusetzen, so das Gericht.
Die Bundesregierung soll zugesagt haben, Angela Merkels Kritik an Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" nicht zu wiederholen. Dem Gericht ist allerdings keine Einigung bekannt, der Verhandlungstermin am Dienstag findet statt.
Das Schmähgedicht des Satirikers Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten löste einen diplomatischen Eklat aus. Die Kanzlerin bewertete es als "bewusst verletzend". Böhmermann will ihr das jetzt gerichtlich untersagen lassen.
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Zeitschrift Computer Bild das Konterfei von Jan Böhmermann zur Bebilderung eines Texts über HD-Receiver verwenden durfte. Bei der Entscheidung kam der Zeitschrift ein Wortspiel in der Überschrift zugute.
Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" bleibt auch weiter zu großen Teilen verboten. Der Satiriker unterlag dem türkischen Präsidenten Erdogan auch vor dem Hanseatischen OLG, das die "schweren Herabsetzungen" als ungerechtfertigt ansah.
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