Jubel im Münchner Augustiner-Keller: Das LG München I verurteilte die Bayerische Versicherungskammer zu einer Millionenentschädigung an den Gastwirt. Der Versicherer hatte sich geweigert, für die Corona-bedingte Betriebsschließung zu zahlen.
Was Kölnern längst klar ist, hat nun da BKartA bestätigt: In der Domstadt bleibt man beim Kölsch, ein Wechsel zu einer anderen Biersorte ist unwahrscheinlich. Kartellrechtlich spricht damit nichts gegen eine geplante Brauerei-Kooperation.
Um die Versorgung der Bevölkerung mit Eis und Getränken zu sichern, dürfen hessische Hersteller in Ausnahmefällen auch sonn- und feiertags produzieren. Der örtliche VG hielt diese Regelung nun aber für unzulässig.
Mit Urteil vom 27. Oktober 1959 beschnitt der BGH die bayerische Eigenstaatlichkeit auf einem empfindlichen Feld: Die Karlsruher Richter machten die Hoffnung zunichte, den Import bierähnlicher Getränke unterbinden zu dürfen.
Ein bayerischer Wirt will gerichtlich gegen Google vorgehen, die Suchmaschine mache falsche Angaben über sein Lokal. Nur: Das Unterfangen könnte schon an der Klagezustellung scheitern. "Juristisches Neuland", sagt sein Anwalt.
Seit 1960 wirbt die Krombacher-Brauerei mit dem Slogan "mit Felsquellwasser gebraut" - und wird das nach einem Urteil des OLG Hamm auch weiterhin tun dürfen. Die Kosten des Verfahrens muss sie aber trotzdem tragen.
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Da versteht der Kölner keinen Spaß: Zwei Brüder haben jahrelang ein im Sauerland gebrautes Bier in Fässer bekannter Kölsch-Brauereien gefüllt und an Gastronomen verkauft. Das AG Köln verurteilte sie nun zu Bewährungsstrafen.
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Brauereien dürfen ihre Biere nicht als "bekömmlich" bewerben – auch dann nicht, wenn sie bei maßvollem Genuss gut verträglich sind. Das hat der BGH heute entschieden. Thomas Utzerath über ein Urteil, das mit Spannung erwartet wurde.
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